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   OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2017 - 4 MB 63/17   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2017 - 4 MB 63/17 (https://dejure.org/2017,50354)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.12.2017 - 4 MB 63/17 (https://dejure.org/2017,50354)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Dezember 2017 - 4 MB 63/17 (https://dejure.org/2017,50354)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 81 Abs 4 S 3 AufenthG 2004, § 50 Abs 1 AufenthG 2004, Art 8 Abs 2 MRK, § 4 Abs 5 AufenthG 2004, EWGAssRBes 1/80
    Anordnung nach § 81 Abs 4 S 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004); Aufenthaltsrecht für assoziationsberechtigte Ausländer; Ausweisung eines assoziationsberechtigten Ausländers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2017 - 4 MB 63/17
    Dies gilt umso mehr, wenn sich der Betroffene die zur Ausweisung führenden Straftaten als Jugendlicher oder als Erwachsener hat zu Schulden kommen lassen (EGMR, Urt. v. 18.10.2006 - Nr. 46410/99 [Üner] -, NVwZ 2007, 1279, Rn. 58; Urt. v. 23.06.2008 - 1638/03 [Maslov II] -, InfAuslR 2008, 333, 334).

    Dieses Ziel ist nicht zu erreichen, wenn familiäre oder soziale Bindungen durch eine Ausweisung (oder Abschiebung) getrennt werden; eine solche Maßnahme muss in Fällen jugendlicher Straftäter vielmehr "ein letzter Ausweg" bleiben (EGMR, Urt. v. 23.06.2008 - 1638/03 [Maslov II] -, InfAuslR 2008, 333, 334).

    An dieser Stelle kann auch ein Wohlverhalten während der Haft eine Rolle spielen, doch ist ein Zeitraum, den der EGMR für eine relevante Wohlverhaltensphase verlangt, vorliegend nicht erreicht (vgl. Urt. v. 23.06.2008 - 1638/03 [Maslov II] -, InfAuslR 2008, 333, 335: insgesamt vier Jahre, davon eineinhalb Jahre in Freiheit ohne straffällig zu werden: "wenig Gewicht"; Urt. v. 13.10.2011 - 41548/06 [Trabelsi] -, juris Rn. 60 f.: "beträchtliche Zeitspanne" von sechs Jahren "ausreichend lang").

    Denn bezüglich der Sprachkenntnisse wird es insoweit nicht nur auf die mündliche, sondern auch die schriftliche Artikulationsfähigkeit als wesentliches Integrationsmoment ankommen (Funke-Kaiser in: GK AufenthG, Stand März 2015, § 60a Rn. 233; vgl. auch EGMR, Urt. v. 23.06.2008 - 1638/03 [Maslov II] -, InfAuslR 2008, 335: "Es ist unbestritten, dass er nicht Kyrillisch lesen oder schreiben kann.").

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 11 B 12.16

    Einzelfall der unverhältnismäßigen Ausweisung eines intelligenzgeminderten jungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2017 - 4 MB 63/17
    Der Gesetzgeber hat sich bei Abfassung des Kriterienkataloges des § 53 Abs. 2 AufenthG an den Maßstäben orientiert, die der EGMR zur Bestimmung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung im Rahmen von Art. 8 Abs. 2 EMRK als maßgeblich ansieht (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.07.2017 - OVG 11 B 12.16 -, juris Rn. 31, 43).

    Die Prüfung hat unter Einbeziehung der aktuellen Entwicklung des Betroffenen zu erfolgen (BVerfG, Kammerbeschl. v. 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, juris Rn. 43 m.w.N.; zur Ausweisung: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.07.2017 - OVG 11 B 12.16 -, juris Rn. 35).

    Dies ändert aber umgekehrt nichts daran, dass die genannte Pflicht dennoch zu berücksichtigen ist und eine Ausweisung bzw. Abschiebung nur als "letzter Ausweg" in Frage kommt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.07.2017 - OVG 11 B 12.16 -, juris Rn. 47 f.).

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2017 - 4 MB 63/17
    Dies gilt umso mehr, wenn sich der Betroffene die zur Ausweisung führenden Straftaten als Jugendlicher oder als Erwachsener hat zu Schulden kommen lassen (EGMR, Urt. v. 18.10.2006 - Nr. 46410/99 [Üner] -, NVwZ 2007, 1279, Rn. 58; Urt. v. 23.06.2008 - 1638/03 [Maslov II] -, InfAuslR 2008, 333, 334).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2017 - 4 MB 63/17
    Die Prüfung hat unter Einbeziehung der aktuellen Entwicklung des Betroffenen zu erfolgen (BVerfG, Kammerbeschl. v. 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, juris Rn. 43 m.w.N.; zur Ausweisung: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.07.2017 - OVG 11 B 12.16 -, juris Rn. 35).
  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2017 - 4 MB 63/17
    An dieser Stelle kann auch ein Wohlverhalten während der Haft eine Rolle spielen, doch ist ein Zeitraum, den der EGMR für eine relevante Wohlverhaltensphase verlangt, vorliegend nicht erreicht (vgl. Urt. v. 23.06.2008 - 1638/03 [Maslov II] -, InfAuslR 2008, 333, 335: insgesamt vier Jahre, davon eineinhalb Jahre in Freiheit ohne straffällig zu werden: "wenig Gewicht"; Urt. v. 13.10.2011 - 41548/06 [Trabelsi] -, juris Rn. 60 f.: "beträchtliche Zeitspanne" von sechs Jahren "ausreichend lang").
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2017 - 4 MB 63/17
    In einem solchen Fall haben die Gerichte eine Verletzung grundgesetzlicher Gewährleistungen auch dann zu verhindern, wenn diese nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2017 - 4 MB 63/17
    Ferner steht auch die Möglichkeit, dass mit dem Wegfall des geltend gemachten Abschiebungshindernisses in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist (§ 25 Abs. 5 AufenthG), die Duldung aber nur der zeitweisen Aussetzung der Abschiebung dient und grundsätzlich nicht die Funktion eines vorbereitenden oder ersatzweise gewährten Aufenthaltsrechts innehat (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.06.1997 - 1 C 9/95 -, Juris Rn. 36 m.w.N.), dem Erlass einer einstweiligen Anordnung unter diesen Umständen nicht entgegenstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2009 - 11 S 3244/08

    Aufenthalt "verwurzelter" Ausländer; Achtung des Familienlebens; ledige

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2017 - 4 MB 63/17
    Ein solcher Aussetzungsgrund kann sich u.a. aus einem Verstoß gegen die Gewährleistungen des Art. 8 EMRK ergeben (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 05.02.2009 - 11 S 3244/08 -, juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2017 - 8 LA 197/16

    Anordnung; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Fiktionsbescheinigung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2017 - 4 MB 63/17
    Eine solche, routinemäßig ausgestellte und nur deklaratorisch wirkende Bescheinigung beinhaltet keine konstitutiv anzuordnende Fortgeltungswirkung nach § 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.03.2017 - 8 LA 197/16 -, juris Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.2018 - 2 B 57.17

    Anforderungen an Darlegung und Beweis konkreter inhaltlicher Bewertungsfehler der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2017 - 4 MB 63/17
    Den von ihm am 01.09.2017 gestellten Asylantrag hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch Bescheid vom 20.11.2017 als offensichtlich unbegründet abgelehnt; der dagegen gerichtete Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO ist erfolglos geblieben (VG Schleswig, Beschl. v. 13.12.2017 - 2 B 57/17 -).
  • BVerwG, 30.04.1997 - 1 B 74.97
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2016 - 4 LB 4/15

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Bindungen zu volljährigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2010 - 18 B 1468/10

    Erteilung einer Duldung an einen vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer bei

  • VGH Bayern, 21.09.2016 - 10 ZB 16.1296

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängiges Aufenthaltsrecht -

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2016 - 2 MB 6/16

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Wahrung der Würde eines Menschen; hier: Anspruch

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2016 - 11 S 10.16

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 30.07.1991 - 4 M 116/91
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine drohende Abschiebung: Antragsänderung im

    Diese Anordnung ist nicht deklaratorisch, sondern konstitutiv und ergeht in Form eines Verwaltungsaktes (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2017 - 4 MB 63/17 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Schließlich ergibt sich aus dem Vorbringen nicht in schlüssiger Weise, dass der Antragsteller unverschuldet oder lediglich aufgrund leichter Fahrlässigkeit an der rechtzeitigen Beantragung der Verlängerung gehindert war und die Fristüberschreitung nur geringfügig ausgefallen ist (dazu OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2017 - 4 MB 63/17 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.10.2021 - 4 MB 49/21

    Sicherung eines Anspruches auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch Erlass

    In einem solchen Fall haben die Gerichte eine Verletzung grundgesetzlicher Gewährleistungen auch dann zu verhindern, wenn diese nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert (OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2017 - 4 MB 63/17 -, juris Rn. 20-22).
  • VG Schleswig, 30.06.2021 - 11 B 38/21

    Ausländerrecht

    In solchen Fällen wirkt die nach § 4 Abs. 5 AufenthG zu erteilende Aufenthaltserlaubnis nur deklaratorisch (BVerwG, Urteil vom 19.4.2012 - 1 C 10.11 -, juris Rn. 25; OVG SH, Beschluss vom 22.12.2017 - 4 MB 63/17 -, juris Rn.12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2021 - 4 LA 241/19

    Ausländerrecht - Beachtung unionsrechtlicher Vorgaben bei einer

    Eine Ausweisung als "letzter Ausweg" kann nur bei Vorliegen sehr gewichtiger Gründe angenommen werden (OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2017 - 4 MB 63/17 -, juris Rn. 26 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2021 - 4 MB 52/21

    Aufenthaltserlaubnis - Nachweis mündlicher Deutschkenntnisse

    Ein Sachverhalt ist glaubhaft gemacht, wenn die Richtigkeit einer Tatsache überwiegend wahrscheinlich ist (OVG Schleswig, Beschl. v. 08.10.1992 - 4 M 89/92 -, juris Rn. 6) oder sich die Erfolgsaussichten der Hauptsache jedenfalls als offen darstellen (OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2017 - 4 MB 63/17 -, juris Rn. 22; Beschl. v. 14.10.2021 - 4 MB 49/21 -, juris Rn. 29).
  • VG Cottbus, 07.08.2018 - 3 L 403/18
    Dazu hat der Ausländer Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen, die belegen, warum ihm eine rechtzeitige Antragstellung nicht möglich war oder die Fristüberschreitung lediglich auf Fahrlässigkeit beruhte (vgl. BT-Drs. 17/8682, S. 22, 23; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. April 2016 - OVG 11 S 10.16 -, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ZB 16.1296 -, juris Rn. 8; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - 4 MB 63/17 -, juris Rn. 10; Hailbronner, AuslR, Stand: Januar 2018, AufenthG § 81 Rn. 40).
  • VG Schleswig, 20.02.2023 - 11 B 13/23
    Dieser Antrag war jedoch nicht geeignet, die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auszulösen, weil sich das vom Antragsteller geltend gemachte assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht unmittelbar aus Art. 6 Satz 1 ARB 1/80 ergibt, ein Antrag nach § 81 Abs. 1 AufenthG daher gerade nicht erforderlich ist (Hofmann, AuslR, 2. Aufl. 2016, § 81 AufenthG Rn. 10; vgl. auch Zeitler, HTK-AuslR / § 81 AufenthG / zu Abs. 3 und 4, Stand: 27.05.2021, Rn. 88) und die das Aufenthaltsrecht dokumentierende Erlaubnis lediglich deklaratorischen Charakter besitzt (vgl. VGH München zu Art. 7 ARB 1/80, Beschluss vom 15.03.2018 - 10 AS 18.450 -, juris, Rn. 6; OVG Schleswig, Beschlüsse vom 26.07.2020 - 4 LA 56/20 - [unter Verweis auf OVG Bautzen, Beschluss vom 13.10.2020 - 3 B 181/20 -, juris, Rn. 9] und vom 22.12.2017 - 4 MB 63/17 -, juris, Rn.12).
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